AGBs

Für Portraitaufträge

1. Refund policy

Auf individuell angefertigte Einzelstücke, wie personalisierte Portraits, Originalzeichnungen, Print-On-Demand-Artikel oder Kundenaufträge, kann ich leider kein Rückgaberecht einräumen. Nach Abnahme besteht kein Recht auf Rücknahme oder Zahlungsrückerstattung.

2. Widerruf

Der Auftrag gilt dann als bestätigt, sobald deine Anzahlung eingegangen ist. Davor kann der Auftrag jederzeit aufgelöst werden. Nach Eingang der Anzahlung ist dies nicht mehr möglich. Solltest du den Auftrag dennoch abbrechen wollen und ich habe bereits mit der Zeichnung begonnen, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Anzahlung.

3. Zahlung

Sind die Details des Auftrags geklärt, fordere ich per Mail zu einer Anzahlung von 50% des Auftrags auf. Mit der Durchführung des Auftrags beginne ich erst nach Eingang der Anzahlung. Ich akzeptiere Paypal & Überweisung. Nachdem ich den Auftrag beendet habe, schicke ich dir ein Vorschaubild. Das endgültige Werk (je nach Auftrag) erhältst du erst nach Zahlungseingang des Restbetrages. Du bekommst außerdem eine Rechnung von mir per Mail. Beachte, dass ggf. Versandkosten zusätzlich berechnet werden

4. Lieferzeit

Die Lieferzeit hängt generell vom Umfang des Auftrags ab. Ich benötige nach Eingang der Zahlung etwa 1-2 Wochen Zeit, um dein Bild anzufertigen. In Ausnahmefällen länger, dann weise ich dich vorab aber darauf hin. Dazu kommt ggf. eine Lieferzeit, die von der Post abhängig ist. Bei Deluxe Porträts kann es aufgrund der aufwändigeren Kommunikation zu längeren Lieferzeiten kommen.

Für Originale, Skizzen und andere Bestandsware gilt ein Lieferzeitraum von 5-8 Tagen. Versand wird nur Montag bis Freitag und da ich ein Ein-Mann-Unternehmen bin, versuche ich mit einem Gang zur Post so viele Bestellungen wie möglich auf einmal zu erledigen.

AGBs

Für Projektbetreuung und Beratung

AGBALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN zwischen Julian Reichel – Quillustration und dem Auftraggeber.

1. GELTUNGSBEREICH
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle zwischen Julian Reichel - Quillustration (im Folgenden Auftragnehmer genannt) und dem Auftraggeber geschlossenen Verträge ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer hat deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
1.2. Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber zwecks Ausführung dieses Vertrags getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.

2. VERTRAGSGEGENSTANDDer Auftraggeber plant die Durchführung eines Projekts für welchen u.a. ein Designer und/oder Illustrator benötigt wird. Bei der Durchführung dieses Projekts wird der Auftragnehmer den Auftraggeber beratend unterstützen.  

3. LEISTUNGSERBRINGUNG DES AUFTRAGNEHMERS
3.1 Im Rahmen des Projekts erbringt der Auftragnehmer nach den Anweisungen des Auftraggebers sowie in Abstimmung mit diesem beratende und unterstützende Leistungen („Beratungsleistungen“). Die einzelnen Beratungsleistungen werden durch nachträglich zu erbringende Leistungsbeschreibungen durch den Auftraggeber konkretisiert und können insbesondere die folgenden Leistungen umfassen:- Proaktive Bereitstellung von fachbezogenem Know-how;- Projektplanung und Projektvorbereitung, insbesondere:- Unterstützung bei der Erstellung von Bedarfs- und Durchführbarkeitsanalysen;- Unterstützung bei der Erstellung des Lastenhefts;- Erstellung von Illustrationen und Designs
3.2. Der Auftragnehmer erbringt die Beratungsleistungen mit größtmöglicher Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit nach dem jeweils neuesten Stand bewährter Technik.
3.3. Der Auftragnehmer ist in der Wahl des Leistungsorts grundsätzlich frei.
3.4. Der Auftragnehmer ist in der Einteilung seiner Arbeitszeit frei. Er hat sich jedoch für die Zusammenarbeit der Parteien und für die Einhaltung von Terminen mit den Verantwortlichen abzustimmen.

4. MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES AUFTRAGGEBERS
4.1. Der Auftraggeber hat die Beratungsleistungen des Auftragnehmers durch angemessene Mitwirkungshandlungen zu fördern. Er wird insbesondere dem Auftragnehmer die dafür erforderlichen Informationen und Daten zur Verfügung stellen.
4.2. Der Auftraggeber benennt einen Ansprechpartner, sofern er es nicht selbst ist für alle das Projekt betreffenden Angelegenheiten. Der Ansprechpartner ist die Lage zu versetzen, alle das Projekt betreffenden Entscheidungen entweder selbst zu treffen oder zeitnah herbeizuführen. Der Auftraggeber stellt darüber hinaus diejenigen Mitarbeiter zur Verfügung, deren spezielle Kenntnisse zur Verwirklichung des Projekts jeweils notwendig sind.
4.3. Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach und kann der Auftragnehmer aus diesem Grunde seine Beratungsleistungen ganz oder teilweise nicht innerhalb der vereinbarten Zeit abschließen, so verlängert sich der dafür vereinbarte Zeitraum angemessen.

5. VERGÜTUNG, AUFWENDUNGSERSATZ
5.1. Der Auftragnehmer arbeitet auf Stundenlohnbasis. Er erhält für seine Tätigkeit ein Honorar welches gesondert vereinbart wird.
5.2. Mit der Vergütung sind alle Vergütungsansprüche des Auftragnehmers im Zusammenhang mit der Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen, insbesondere der Erbringung der Arbeitsleistung und der Einräumung der Rechte gem. Ziffer 7 dieses Vertrags, abgegolten.
5.3. Der Auftragnehmer hat Anspruch auf Ersatz seiner erforderlichen und gem. Ziffer 5.4. abgerechneten und nachgewiesenen Aufwendungen, die ihm in Ausübung seiner Tätigkeit nach diesem Vertrag entstehen. Reise- und Unterbringungskosten sowie sonstige nicht unmittelbar tätigkeitsbezogene Aufwendungen hat der Auftraggeber nur zu erstatten, soweit er diesen zuvor ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
5.4. Der Auftragnehmer ist zu monatlicher Rechnungslegung unter Angabe der ausgeführten Tätigkeiten und getätigten Aufwendungen verpflichtet, außer die Projektanforderungen erfordern es anders.5.5. Vergütung und Aufwendungsersatz sind jeweils 14 Tage nach Erhalt einer ordnungsgemäßen und prüffähigen Rechnung, der die in Ziffer 5.4. genannten Aufstellung beigefügt ist, zur Zahlung fällig.

6. VERTRAGSDAUER UND KÜNDIGUNG
6.1. Der Vertrag beginnt mit seiner Unterzeichnung/Bestätigung per Mail oder Telefon und läuft auf unbestimmte Zeit oder bis das Projekt beendet ist.
6.2. Jede Partei ist berechtigt, diesen Vertrag mit einer Frist von zwei Wochen zum Ende des jeweiligen Kalendermonats zu kündigen. Das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
6.3. Jede Kündigung bedarf der Schriftform. Die Kündigung kann auch per E-Mail erfolgen.

7. RECHTEEINRÄUMUNG
7.1. „Arbeitsergebnisse“ sind sämtliche durch die Tätigkeit des Auftragnehmers im Rahmen dieses Vertrags geschaffenen Werke, insbesondere Dokumente, Projektskizzen, Präsentationen und Entwürfe, Designs und Illustrationen.
7.2. Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber an den Arbeitsergebnissen im Zeitpunkt von deren Entstehung das räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkte, ausschließliche, übertragbare und unterlizenzierbare Recht zur Nutzung für sämtliche Nutzungsarten, insbesondere zu deren Vervielfältigung, Verbreitung, Verwertung und Bearbeitung ein, außerdem das alleinige und unbeschränkte Eigentum an denjenigen Arbeitsergebnissen, an denen ein solches begründet und übertragen werden kann. Kann an Arbeitsergebnissen ein Eigentumsrecht begründet und übertragen werden, räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber dieses ebenfalls im Zeitpunkt von dessen Entstehung ein.

10. GEWÄHRLEISTUNG; HAFTUNG
10.1. Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Davon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung einer Vertragspflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflicht), sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für welche der Auftragnehmer auch bei leichter Fahrlässigkeit haftet.
10.2. Ansprüche des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer aufgrund einer Pflichtverletzung verjähren ein Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Davon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche gemäß Ziffer 10.1; für diese gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
10.3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Arbeitsergebnisse unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen und etwaige Mängel unverzüglich anzuzeigen. Offensichtliche Mängel müssen spätestens binnen zwei Wochen nach Ablieferung schriftlich geltend gemacht werden. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelrüge. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt das Werk als mangelfrei abgenommen. Bei privaten Kunden gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.
10.4. Die Freigabe von Produktion und Veröffentlichung erfolgt durch den Auftraggeber. Mit der Freigabe übernimmt der Auftraggeber die Haftung für die technische und funktionsgemäße Richtigkeit von Text, Bild, Gestaltung und Produkt.
10.5. Mit Ausnahme eines möglichen Auswahlverschuldens haftet der Auftragnehmer nicht für Aufträge für Fremdleistungen, die der Auftragnehmer an Dritte vergibt.
10.6. Sofern der Auftragnehmer Fremdleistungen auf Veranlassung des Auftraggebers im eigenen Namen und auf eigene Rechnung vergibt, tritt der Auftragnehmer hiermit sämtliche ihm zustehenden Gewährleistungs-, Schadensersatz- und sonstigen Ansprüche aus fehlerhafter, verspäteter oder Nichterfüllung gegenüber der Fremdfirma an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber verpflichtet sich, vor einer Inanspruchnahme des Auftragnehmers zunächst, die abgetretenen Ansprüche gegenüber der Fremdfirma durchzusetzen.
10.7. Der Auftragnehmer haftet nicht für die urheber-, geschmacksmuster- oder markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit des Werkes oder Teilen des Werkes sowie der Entwürfe oder seiner sonstigen Designarbeiten, die er dem Auftraggeber zur Nutzung überlässt. der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, Geschmacksmuster-, Marken- oder sonstige Schutzrechtsrecherchen durchzuführen oder zu veranlassen. Diese sowie eine Überprüfung der Schutzrechtslage werden vom Auftraggeber selbst und auf eigene Kosten veranlasst.
10.8. Der Auftragnehmer haftet nicht für die rechtliche, insbesondere die urheber-, geschmacksmuster-, wettbewerbs- oder markenrechtliche Zulässigkeit der vorgesehenen Nutzung des Werkes oder von Teilen des Werkes oder der Entwürfe. Der Auftragnehmer ist lediglich verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, soweit diese dem Auftraggeber bei der Durchführung des Auftrags bekannt werden.

11. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
11.1. Gerichtsstand ist München, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist und der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört oder der Auftraggeber juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlichrechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.
11.2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
11.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragsparteien werden sich bemühen, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine solche zu finden, die dem Vertragsziel rechtlich und wirtschaftlich am besten gerecht wird.